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Online-
Arbeitsschutzunterweisung für

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Kitas - Kindergärten - Tagesmütter

Online-Unterweisungsmodul zum Arbeitsschutz für Kitas und Kindertagespflege
im Rahmen der Unterweisungspflichten nach § 12 ArbSchG & DGUV

Zugangscodes für Einzelpersonen & Teams

ChatGPT Image 15. Jan. 2026, 08_36_40.png

29,95€

 99,95€

 189,00€

299,00€

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Sprache: Deutsch

✔ Dauer: ~25 Minuten

✔ Bequem und am Handy oder PC möglich – ohne Termin

✔ Für Einzelpersonen und Teams geeignet

    (Jede Person nimmt individuell und zeitlich flexibel teil)

✔ Inklusive Quiz und Teilnahme Bestätigung

✓ Inhalte ausgerichtet auf Arbeitsschutz in Kitas & Kindergärten

✓ Geeignet für pädagogische Fachkräfte & Tagesmütter/-väter

🕒 ~25 Minuten 📜 Zertifikat sofort  🔒 Unterweisung im Rahmen der Pflichten nach § 12 ArbSchG & DGUV 

Kann durch eine betriebsinterne Besprechung ergänzt werden, um betriebliche Gegebenheiten zu spezifischer zu adressieren und eventuell entstehende Rückfragen zu klären

Was wird in der Online-Arbeitsschutzunterweisung vermittelt?

Das Online-Unterweisungsmodul behandelt zentrale Inhalte des Arbeitsschutzes für Kitas und die Kindertagespflege. Die Inhalte werden praxisnah anhand typischer Situationen vermittelt. Die Unterweisung besteht aus 3 Videomodulen einer anschließenden Lernzielkontrolle über die Inhalte.

1.

Gefährdungen im Kita-Alltag

& geeignete Schutzmaßnahmen

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Dieser Abschnitt vermittelt typische Gefährdungen im Arbeitsalltag von Fachpersonal in Kitas und Kindergärten und zeigt grundlegende Schutzmaßnahmen, zum Beispiel:

  • körperliche Belastungen (Heben, Tragen, Arbeiten auf Kinderhöhe)

  • ungünstige Körperhaltungen und ergonomisches Arbeiten

  • Stolper- und Rutschgefahren im Gruppenraum

  • Lärmbelastung im Kita-Alltag

 

Der Fokus liegt auf sicherem Verhalten und einfach umsetzbaren Maßnahmen zur Reduzierung von Belastungen.

Verhalten bei Arbeitsunfällen

& Meldewege

2.

Dieser Abschnitt behandelt das grundlegende Vorgehen bei Arbeitsunfällen, unter anderem:

  • erste Schritte nach einem Unfall

  • Unterstützung organisieren

  • interne Meldewege

  • Bedeutung der Dokumentation eines Arbeitsunfalls

Die Inhalte stellen typische Abläufe dar und ersetzen keine einrichtungsspezifischen Regelungen.

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3.

Psychische Belastungen & Stressfaktoren im Kita-Alltag

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Auch psychische Belastungen sind Teil des Arbeitsschutzes. Thematisiert werden:

  • Zeit- und Arbeitsdruck

  • Lautstärke und Reizüberflutung

  • Emotionale Anforderungen

  • Erschöpfung und Stressanzeichen

Ziel ist es, Belastungen wahrzunehmen und für dieses Thema zu sensibilisieren.

TEILNAHMEBESTÄTIGUNG ALS PDF

Nach Abschluss der Videomodule erfolgt eine Lernzielkontrolle in Form eines Multiple-Choice-Tests. Nach erfolgreichem Bestehen steht eine personalisierte Teilnahmebestätigung als PDF zur Verfügung. Die Teilnahmebestätigung enthält: den Namen der teilnehmenden Person, das Datum der Teilnahme, eine eindeutige Echtheits- bzw. Identifikationsnummer des Zertifikats

 

Die Bescheinigung kann digital gespeichert oder ausgedruckt und abgelegt werden.

Zusätzlich enthält die Teilnahmebestätigung einen Platzhalter für eine ergänzende betriebsinterne Rücksprache (z. B. mit der Kita-Leitung). Hier können einrichtungsspezifische Aspekte, besondere Gegebenheiten oder offene Rückfragen dokumentiert werden. So lassen sich die allgemeinen Inhalte der Online-Schulung sinnvoll mit den individuellen Anforderungen der jeweiligen Kita verbinden. So sieht die Teilnahmebestätigung nach erfolgreicher Teilnahme und Lernzielkontrolle aus:

Name der Teilnehmenden Person

Datum der Schulung

Platzhalter für Ergänzende Betriebliche Einordnung

Zertifikat.png

Individueller Zertifikatscode

Inhaltsüberblick

Jetzt Codes für dein Team kaufen und loslegen

Fragen und Antworten

Ist die Hygienefolgeschulung nach § 4 LMHV Pflicht?

Ist die online Hygieneschulung zulässig?

Kann ich die Schulung auch auf dem Handy absolvieren?

Ja. Laut Lebensmittelhygiene-Verordnung (§ 4 LMHV) müssen alle Personen, die mit leicht verderblichen Lebensmitteln umgehen, regelmäßig in Hygienefragen geschult werden. In der Praxis gilt ein jährliches Intervall als Standard und wird von Behörden empfohlen.

Ersetzt diese Schulung das Gesundheitszeugnis nach § 43 IfSG?

Nein. Diese Schulung ist die regelmäßig geforderte Pflicht-Folgeschulung nach § 4 LMHV und ersetzt nicht die einmalige Erstbelehrung des Gesundheitsamts nach § 43 IfSG. Sie richtet sich an Personen, die bereits ein Gesundheitszeugnis besitzen.

Wie lange ist das Hygiene-Zertifikat gültig?

Das Zertifikat gilt als Nachweis für die absolvierte Schulung. Betriebe sollten die Schulung regelmäßig aber mindestens einmal alle 2 Jahre wiederholen, um die Nachweispflicht zu erfüllen.

Ja. Die Schulung entspricht den Anforderungen nach § 4 LMHV und der EU-Verordnung (EG) 852/2004 für Folgeschulungen. Das Zertifikat wird in der Praxis von vielen Betrieben als Nachweis verwendet. Eine Anerkennung im Einzelfall liegt jedoch immer im Ermessen der zuständigen Behörde.

Ich brauche die Schulung für ein Team

Bestelle einfach und schnell Gruppencodes (19€ p.p). verteile die Codes an dein Team, sie können individuell den Kurs absolvieren und das Zertifikat dann vorlegen.

Wie läuft die Schulung ab?

Die Online-Schulung besteht aus 5 Videomodulen und einem abschließenden Test. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie automatisch Ihr personalisiertes Zertifikat mit Name, Datum und Zertifikatsnummer.

Ja, der Kurs ist mobil optimiert und kann auf PC, Tablet oder Smartphone durchgeführt werden – ohne App-Download.

Können Arbeitgeber mehrere Mitarbeitende schulen lassen?

Ja. Man kann Gruppencodes oder Team-Zugänge erwerben und diese an Ihre Mitarbeitenden weitergeben. Jedes Teammitglied erhält ein eigenes Zertifikat.

Wie kann ich den Nachweis gegenüber dem Gesundheitsamt erbringen?

Das ausgegebene Zertifikat enthält Name, Datum, Zertifikatsnummer und den Hinweis auf Folgeschulung nach § 4 LMHV. Es kann digital oder ausgedruckt bei Kontrollen vorgelegt werden.

Was ist der Unterschied zwischen der Erstbelehrung und dieser Hygieneschulung?

Die Erstbelehrung nach § 43 IfSG wird einmalig vom Gesundheitsamt oder einem Arzt durchgeführt. Danach sind Sie verpflichtet, Ihre Hygienekenntnisse regelmäßig aufzufrischen – genau dafür ist diese Schulung da: die regelmäßige Pflicht-Folgeschulung nach § 4 LMHV. So bleiben Sie und Ihr Betrieb rechtlich auf der sicheren Seite – ganz einfach online.

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