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Hygiene-Folgebelehrung
für Mitarbeiter (LMHV §4)

ab 18€ pro Person

Mitarbeiter einfach online schulen
– mit Zertifikat, ohne Terminorganisation

Für Betriebe mit Schulungspflicht nach LMHV §4
(z. B. Gastronomie, Kitas, Pflege)*

🕒 ~25 Minuten 📜 Zertifikat sofort  🔒 Folgebelehrung nach § 4 LMHV

 Vorteile für Betriebe 

✔ Codes im Team verteilen – jeder Mitarbeiter schult sich flexibel selbst

✔ Schulungspflicht unkompliziert im Arbeitsalltag umsetzen

✔ Keine Terminplanung oder Abstimmung im Team nötig

✔ Zertifikate direkt nach Abschluss als Nachweis für den Betrieb

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Hygiene-Folgebelehrung
für Mitarbeiter 

✔ Gastronomie & Hotellerie                *

✔ Kitas, Schulen & Pflege

✔ Lebensmittelhandwerk & Handel

✔ Catering, Kantinen & Vereine

Dauer: 25 Minuten
Sprache: Deutsch
Zertifikat: Personalisiert mit Name und Datum
Schulung: 5 Videomodule inkl. Test

So funktionierts

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Personalisierte
PDF-Zertifikate 

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Wähle ein 5er- oder 10er-Paket und erhalte eine Liste mit individuellen Codes für dein Team. Jeder Code entspricht einer Schulung mit Zertifikat.

Sende jeden Code an die jeweilige Person in deinem Team. Der Code kann jederzeit und von jedem Gerät eingelöst und die Schulung gestartet werden.

Die Mitarbeitenden absolvieren die Schulung flexibel am Laptop, Smartphone oder Tablet. 5 Video Module + kurzes Quiz.
Bestehensquote: 99 %.

Nach erfolgreicher Schulung erhält jede Person ein personalisiertes PDF-Zertifikat – sofort zum Herunterladen und Versenden an den Arbeitgeber.

Mitarbeiterzertifikate können digital gespeichert oder ausgedruckt werden.
Bei Kontrollen und Nachkontrollen vorzeigen.

Für wen ist die Folgebelehrung? 

Häufig in Kontrollen bemängelt: fehlende Nachweise über regelmäßige Folgebelehrungen nach § 4 LMHV.

Für wen ist die Online-Folgeschulung geeignet?

Unsere Schulung richtet sich an alle Personen, die regelmäßig mit Lebensmitteln arbeiten – zum Beispiel in: Gastronomie & Hotellerie, Lebensmittelhandwerk, Pflegeeinrichtungen, Kitas, Schulen, Kantinen, Vereine, Lebensmittelhandel & Catering. Die Schulung dient als gesetzlich vorgesehene Auffrischung nach § 4 LMHV für Personen, die bereits eine Erstbelehrung nach § 43 IfSG erhalten haben. Alle Teilnehmenden erhalten nach Bestehen automatisch ein personalisiertes Zertifikat als PDF.

 

Wichtig: Diese Schulung ersetzt nicht die einmalige Erstbelehrung des Gesundheitsamtes oder eines Arztes (§ 43 Abs. 1 IfSG).

Für Betriebe & Teams

Unsere Online-Folgeschulung eignet sich ideal für Betriebe, die mehrere Mitarbeitende schulen möchten. Arbeitgeber können Gruppencodes bestellen und diese einfach an ihr Team weitergeben. Jede Person absolviert die Schulung individuell, inklusive Abschlusstest und Zertifikat.

*Hinweis zur Anerkennung

 

Die Anerkennung einer Folgeschulung nach § 4 LMHV liegt immer im Ermessen der jeweils zuständigen Behörde. Einfluss haben unter anderem die Art und das Risiko des Betriebs, der Aufgabenbereich der Mitarbeitenden und der individuelle Schulungsbedarf. Unsere Online-Schulung deckt die Anforderungen einer regulären Folgeschulung ab und wird in der Praxis von vielen Gastronomie-, Pflege- und Lebensmittelbetrieben genutzt. Für besonders risikointensive oder spezialisierte Betriebe können ergänzende betriebsinterne Unterweisungen sinnvoll sein.

Zertifikat

So sieht das PDF-Zertifikat aus. Kann digital oder analog bei Kontrollen als Nachweis für Auffrischungshygieneschulung vorgezeigt werden.

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